Begleitende Akupunktur in der Schwangerschaft

Verfahren und Methodik

Die Akupunktur ist Teil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und gilt daher als ganzheitlich (Lateinisch: acus = Nadel / punctio = stechen).

Beim Einstechen der Akupunkturnadel kommt es zu weit mehr als einer Lokalwirkung. Dabei geht man von den so genannten Lebensenergien „Qi“ des Körpers aus, die auf definierten Längsbahnen (Meridianen) zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben. Durch ein gezieltes Einwirken auf festgelegte Akupunkturpunkte soll ein gestörter Energiefluss ausgeglichen werden, der für zahlreiche Beschwerden und Erkrankungen verantwortlich ist.

Anwendung und Wirkung

1. Schwangerschaftsbegleitende Akupunktur

In der Schwangerschaft sollte die Einnahme von Medikamenten möglichst vermieden werden, da diese häufig die Placentabarriere überwinden und so auch in den Kreislauf des Embryos gelangen. Mit der schwangerschaftsbegleitenden Akupunktur können eine Vielzahl von Beschwerden ohne diesen Nebeneffekt wirkungsvoll behandelt werden » zum Beispiel:

  • Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Allgemeine Schwäche und Erschöpfungszustände
  • Psychisches Unwohlsein

2. Geburtsvorbereitende Akupunktur

Die geburtsvorbereitende Akupunktur hat das Ziel, den Geburtsvorgang positiv zu beeinflussen. Üblicherweise beginnt die geburtsvorbereitende Akupunktur um die 36. Woche und wird einmal wöchentlich durchgeführt. Wird bereits in der 32. Woche mit der Therapie begonnen, kann zudem noch eine Drehung des Embryos versucht werden.

Eine Studie der Frauenklinik Mannheim hat gezeigt, dass die Geburtsdauer von Erstgebärenden durch eine vorbereitende Akupunktur im Schnitt von zehn auf acht Stunden verkürzt worden ist. Darüber hinaus wurden die Geburtswehen als weniger schmerzhaft empfunden.

Sprechen Sie uns doch einfach mal unverbindlich an! Welche Anwendung für Ihre Bedürfnisse oder Beschwerden therapeutisch sinnvoll ist, finden wir in einem persönlichen Gespräch heraus.

Kosten der Behandlung

Die aufgeführten Preise sollen Ihnen als ungefähre Richtlinie dienen; sie variieren je nach Zeit- und Materialaufwand. Als Orientierungshilfe dient die „Gebührenverordnung für Heilpraktiker“.

Bitte beachten Sie:

  • Über die, von uns erbrachten Leistung erhalten Sie eine Rechnung.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker zurzeit leider nicht. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise oder auch in vollem Umfang.
Therapie/LeistungAufwand/EinheitRichtpreis
Akupunkturje Sitzung€ 38,-
OhrakupunkturDauer 60 Minuten€ 60,-
inklusive Dauernadeln€ 65,-

Medien

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Downloads

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